Was kostet ein Scheidungsanwalt

Was kostet ein Scheidungsanwalt in Österreich?

Was kostet ein Scheidungsanwalt? Um den finanziellen Aufwand in Bezug auf die Anwaltsleistungen im Überblick zu behalten, ist eine gute Planung erforderlich. Dabei ist es hilfreich, die Kostenfrage bereits beim Beratungsgespräch mit dem Anwalt Ihres Vertrauens abzuklären. Idealerweise sollten diese Vereinbarungen auch in schriftlicher Form festgehalten werden. Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick darüber, wie sich das Anwaltshonorar zusammensetzt.

Anwaltskosten

Wie hoch die Kosten für den Anwalt letztendlich werden, hängt von den Umständen der Trennung ab. Handelt es sich um eine einvernehmliche oder um eine strittige Scheidung? Gibt es Unstimmigkeiten oder Streitpunkte über Unterhaltsansprüche, Obsorge oder Vermögensaufteilung? All diese Fragen wirken sich darauf aus, ob es sich um ein einfaches oder um ein komplizierteres Scheidungsverfahren handeln wird und beeinflussen somit das Honorar ihres Rechtsbeistandes. Am Anfang der Zusammenarbeit mit Ihrem Anwalt sollte vor allem die Frage nach der Art der Bezahlung gestellt werden: stellt dieser ein Pauschal- oder ein Zeithonorar?

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Pauschalhonorar

Beim Pauschalhonorar wird vorab ein fixer Betrag vereinbart, welcher der Anwalt seinem Mandanten in Rechnung stellt. Dies hat den entscheidenden Vorteil, dass man bereits zu Beginn weiß, wie hoch der finanzielle Aufwand für die Anwaltsleistungen sein wird. Allerdings sehen viele Anwälte davon ab, ein Pauschaulhonorar zu vereinbaren. Das liegt daran, dass sich der genaue Leistungsumfang zu Beginn der Zusammenarbeit sehr schwer bestimmen lässt, da man ja nicht weiß, wie lange das Scheidungsverfahren dauern wird, ob es zu Folgeprozessen kommt usw. Ist es jedoch der Fall, dass sich die Scheidung aller Wahrscheinlichkeit nach kurz und unkompliziert gestalten wird, etwa bei einer einvernehmlichen Scheidung, bei der sich die beteiligten Parteien über alle Punkte einig  sind, ist es wahrscheinlicher, dass der Anwalt einem Pauschalhonorar zustimmt.

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Zeithonorar

In vielen Fällen wird ein Zeithonorar vereinbart. Hier ergibt sich das Honorar in erster Linie aus dem zeitlichen Umfang, den der Anwalt für den individuellen Fall aufwendet. Das endgültige Honorar setzt sich einerseits aus der Summe der aufgewendeten Zeiteinheiten und andererseits aus der Art der Leistungen, die von den Mitarbeitern der Kanzlei erbracht wurden, zusammen. Wenn es sich um ein kompliziertes Scheidungsverfahren handelt, wie etwa eine strittige Scheidung, bei der es nicht klar ist, wie lange das Verfahren dauern wird, ist davon auszugehen, dass ein Zeithonorar vereinbart wird.

Tipp: Um auch hier den finanziellen Überblick zu behalten, empfiehlt es sich, in regelmäßigen Zeitabständen eine Zwischenabrechnung zu verlangen.

Einheitssatz

Bei gewissen Leistungen des Anwalts wird ein Zuschlag verrechnet, der sogenannte Einheitssatz. Diese Nebenleistungen können etwa Tätigkeiten wie Recherchearbeiten, Telefonate etc. sein und sind in der Rechnung meistens unter der Abkürzung ES vermerkt. Dabei handelt es sich um einen prozentualen Zuschlag: bei Streitwerten bis zum 10.000 Euro sind das 60 % und für alles was darüber liegt werden 50 % berechnet. Bei Klagen, Klagebeantwortungen und Einsprüchen beläuft sich der Einheitssatz jedoch meistens auf 100 – 120 %, weil es zu Beginn eines Verfahrens in der Regel vermehrt zu Nebenleistungen kommt.

Streitwert -Wie setzt er sich zusammen

Viele Anwälte berechnen ihre Leistungen nach dem sogenannten Rechtsanwaltstarifsgesetz. Vor allem, wenn vorher nicht über das Honorar gesprochen wurde, ist es wahrscheinlich, dass sich dieses am geltenden Tarif orientiert. Für Leistungen, die der Anwalt erbringt und die nicht durch das Rechtsanwaltstarifgesetz abgedeckt werden, werden die Allgemeinen Honorarkriterien herangezogen.
Basis dieser beiden Honorarleitfäden ist die sogenannte Bemessungsgrundlage, besser bekannt als Streitwert. Dieser setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen. Im Falle einer Scheidung sind das beispielsweise Scheidungsverfahren, Unterhalt, Obsorge und Vermögenswert zusammen. Auch jenen Bereichen, die mit keinen Geldforderungen verbunden sind, ist ein bestimmter finanzieller Wert zuzuordnen. Der Streitwert steigt mit der Summe, um die es im Scheidungsverfahren geht und damit auch das Honorar des Anwalts.

Scheidung ohne Anwalt – Sinnvoll?

Ergibt es unter bestimmten Umständen Sinn, auf einen Anwalt zu verzichten? Zwar kann es durchaus sein, dass in manchen Situationen auch ohne rechtlichen Beistand ein Scheidungsverfahren schnell und unkompliziert abgewickelt werden kann. So gibt es etwa Scheidungen, wo sich beide Parteien über Angelegenheiten wie Unterhalt, Obsorge und Vermögensaufteilung einig sind und die Trennung einvernehmlich erfolgt.

Allerdings ist es in den meisten Fällen so, dass die finanzielle Situation kompliziert und nur schwer zu durchblicken ist und man als juristischer Laie über seine Rechte gar nicht Bescheid weiß. So kann es der Fall sein, dass man noch Jahre nach der Trennung an den Konsequenzen leiden muss, die aus Unwissenheit entstanden sind. Aus diesem Grund ist man gut damit beraten, sich von einem Rechtsexperten für Familienrecht aufklären zu lassen, damit man über seine Rechte, Pflichten, sowie die Hürden, die mit einem Scheidungsverfahren verbunden sind vollständig aufgeklärt ist. So kann man vermeiden, dass man voreilig und aus Unwissenheit Entscheidungen trifft, die man später bereut.

Unter folgenden Umständen sollte man auf keinen Fall auf einen Anwalt verzichten:

  • Bei einer strittigen Scheidung
  • Bei Unstimmigkeiten über bestimmte Angelegenheiten
  • Wenn sich die andere Partei einen Anwalt nimmt.

Fazit: Die Kosten für einen Anwalt können unterschiedlich errechnet werden und setzen sich aus verschiedenen Faktoren zusammen. Es empfiehlt sich, die Kostenfrage bereits zu Beginn der Zusammenarbeit mit Ihrem Rechtsbeistand abzuklären und am besten schriftlich festzuhalten. Bei Zeithonoraren empfiehlt es sich zudem, regelmäßig eine Zwischenabrechnung zu verlangen.

Ein kompetenter Rechtsanwalt hilft Ihnen dabei, Ihre Rechte und Ansprüche bei der Trennung durchzusetzen. Ein Anwaltshonorar ist deswegen eine Investition für die Zukunft.

Sie haben den geeigneten Scheidungsanwalt noch nicht gefunden? Hier erfahren Sie, was Sie beachten müssen.