Einvernehmliche Scheidung in Österreich

Einvernehmliche Scheidung in Österreich – Ablauf, Vorraussetzungen & Kosten

Mit einer einvernehmlichen Scheidung beschäftigt man sich im Normalfall nur im Fall der Fälle. Doch was ist das überhaupt? Welche Voraussetzungen müssen dafür unbedingt im Vorfeld getroffen werden? Und mit welcher Dauer und welchen Kosten müssen Sie bei einer einvernehmlichen Ehescheidung rechnen? Hier erhalten Sie alle Informationen!

Die Ehe ist kaputt, man lebt nebeneinander her und es gibt quasi nichts mehr zu retten? Dann steht schneller als man denkt die Scheidung vor der Türe. Nun gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder die Ehepartner gehen im Einvernehmen auseinander oder im Streit. Sind Sie sich beide einig, dann steht einer einvernehmlichen Scheidung ja quasi nichts mehr im Wege. Und dieser entpuppt sich eigentlich immer als der schnellere, nervensparendere und vor allem auch günstigere Weg aus der Ehe.

Bei einer einvernehmlichen Scheidung wird von beiden Ehepartnern gemeinsam das Verfahren eingeleitet. Wichtig: Dieser Prozess kann allerdings nur durchgeführt werden, wenn Sie seit mindestens sechs Monaten in keiner Lebensgemeinschaft mehr zu Ihrem Partner stehen.

Der größte Unterschied zu streitigen Verfahren liegt klar auf der Hand: Die Einigkeit. Während bei streitigen Prozessen Ungereimtheiten und Rosenkriege auf der Tagesordnung stehen, stehen sich hier die Partner vor dem Gericht nicht als Gegner gegenüber.

Voraussetzungen für eine einvernehmliche Scheidung:

Um von einer einvernehmlichen Scheidung sprechen zu können, müssen allerdings von den Ehepartnern einige Voraussetzungen getroffen werden. Folgendes muss unbedingt beachtet werden, um eine problemlose Prozedur gewährleisten zu können:

  • Seit mindestens sechs Monaten herrscht keine Lebensgemeinschaft mehr (auch bei gemeinsamen Wohnsitz möglich)
  • Eine Scheidung wird von beiden Ehegatten erwünscht
  • Die Ehe ist unheilbar zerrüttet
  • Der Scheidungsantrag, der beim Bezirksgericht eingebracht werden muss, wurde von beiden Ehegatten unterzeichnet
  • Eine Scheidungsvereinbarung wurde getroffen

Scheidung einvernehmlich

Ob eine Scheidung mehr Vor- oder mehr Nachteile für den jeweiligen Ehepartner mit sich bringt, muss wohl jeder für sich entscheiden. Und natürlich: Oftmals kann das ganze auch erst im Nachhinein richtig beurteilt werden. Doch bringt eine einvernehmliche Scheidung dennoch mehr Positives mit sich, wie eine streitige. Zumindest möge man das meinen. Hier die wichtigsten Vorteile einer einvernehmlichen Scheidung:

1. Dauer des Verfahrens

Einvernehmliche Scheidungen werden im Normalfall schneller abgeschlossen, als streitige. Falls kein Versorgungsausgleich vorhanden ist, kann das Paar bereits nach circa vier Monaten der Einreichung geschieden sein. Mit kann es in etwa vier bis sechs Monate dauern. Falls (trotz Einvernehmlichkeit) doch Streitigkeiten oder sogar ein Rosenkrieg ausbricht, kann die Scheidung sich auch über mehrere Jahre ziehen. Folgende Punkte beeinflussen die Dauer:

  • Einigkeit der Ehegatten
  • Vollständigkeit der notwendigen Dokumente
  • Vorhandensein eines Versorgungsausgleichs
  • Arbeitsweise von Bezirksgericht/Anwälte/Richter

Tipp: Zur Beschleunigung der Prozesse tragen zudem noch Scheidungsfolgevereinbarungen und Eheverträge bei. Hierzu werden im Vorfeld schon wichtige Entscheidungen und Regelungen getroffen, durch die Ungereimtheiten während des Verfahrens bei einvernehmlichen Scheidungen schneller geklärt.

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2. Weniger Streitereien

Zu einer einvernehmlichen Scheidung kommt es im Normalfall sowieso nur, wenn zwischen den Ehepartnern ein gewisses Maß an Einigkeit herrscht. Falls dennoch Komplikationen und Streitigkeiten auftreten, kann ein Besuch bei einem Mediator wahre Wunder bewirken. Verhärtete Fronten werden aufgeweicht und es wird versucht, gemeinsam eine Lösung für das Problem zu finden. Der Mediator vermittelt, erklärt und berät die beiden Parteien – weitere Eskalationen können dadurch verhindert werden. Vor allem bei gemeinsamen Kindern ist eine friedliche Scheidung für alle Beteiligten wünschenswert.

3. Höhe der Kosten

Auch wenn die Kosten bei der einvernehmlichen Scheidung im Vergleich geringer ausfallen, fließt dabei dennoch einiges an Geld. Anschließend erfahren Sie, wie tief Sie tatsächlich in die Tasche greifen müssen und wie Sie im Scheidungsverfahren Bares sparen können.

Kosten einer einvernehmlichen Scheidung

Auch wenn einvernehmliche Scheidungen prinzipiell günstiger sind als streitige, können dennoch hohe Kosten auf Sie zukommen.

Beide Partner müssen gemeinsam € 279,- an Gerichtsgebühren für den Scheidungsantrag bezahlen. Dazu folgen nochmals € 279,- für die Verhandlung. Das sind insgesamt also schon einmal € 558,-. Bei der Übertragung von Eigentum an unbeweglichen Gegenständen, müssen beide Ehepartner gemeinsam € 418,- entlohnen (Stand August 2016).

Tipp: Für diejenigen, die weniger als € 4.414,- an Vermögen besitzen und deren jährliches Einkommen nicht mehr als € 13.244,- beträgt, entfallen die Gebühren für das Gerichtsverfahren bei der einvernehmlichen Scheidung. Dies kann, bei Erfüllung der Voraussetzungen, natürlich auch für den anderen Ehepartner gelten. Bürokratie sei dank, muss natürlich auch diese Befreiung unbedingt beantragt werden. Liegen die oben erwähnten Voraussetzungen nur bei einem Partner vor, muss die andere Person übrigens den vollen Betrag bezahlen.

Doch beachten Sie: Auch bei einer einvernehmlichen Scheidung ist ein Anwalt notwendig und sogar ein Rechtsanwalt muss bei der Einreichung des Scheidungantrages eingeschalten werden. Trotzdem sind die Kosten im Vergleich zu einer streitigen Scheidung um einiges geringer.

Ein Grund dafür ist, dass bei einer Beauftragung eines Anwalts von einer Parteit, die andere dem Scheidungsantrag nur zustimmen muss – dies verlangt allerdings nicht nach einem extra Rechtsanwalt, wodurch das Teilen der Kosten möglich ist. Falls der Ehepartner, der den Anwalt beauftragt hat, Anspruch auf eine Verfahrenskostenhilfe hat, werden die Anwaltskosten übrigens vom Staat übernommen.

Die anfallenden Anwaltskosten lassen sich allerdings nicht pauschal im Vorfeld beziffern, sondern hängen auch bei einvernehmlichen Scheidungen von den unterschiedlichsten Dingen ab. Bestimmend sind allem voran der Umfang des Vermögens der Ehepartner und der Arbeitsaufwand.

Fazit: Klar – auch einvernehmliche Scheidungen kosten Geld, und davon nicht zu wenig. Aber mit etwas Einigkeit und Verstand bei beiden Ehepartnern, lässt sich doch einiges sparen.

Scheidungs Formulare

Um eine einvernehmliche Scheidung rechtmäßig durchführen zu können, müssen verschiedene Formulare und Dokumente beim zuständigen Bezirksgericht eingereicht werden. Wir zeigen Ihnen, welche Unterlagen Sie dabei keinesfalls vergessen dürfen:

  • Heiratsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Meldebestätigung
  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Falls vorhanden: Geburtsurkunde der Kinder
  • Falls vorhanden: Ehevertrag, Scheidungsfolgevereinbarungen

Das Formular für den Antrag des Verfahrens erhalten Sie, nachdem Sie all diese Dokumente eingereicht haben, beim zuständigen Bezirksgericht. Tipp: Die wenigsten Ungereimtheiten gibt es mit Sicherheit, wenn Sie das Formular mit Ihrem Ehegatten gemeinsam ausfüllen. Denn hier sollten schon Dinge wie die Unterhaltspflicht für Kinder oder andere Ansprüche geklärt werden.

Haben beide Parteien all diese Dinge abgeklärt, das Formular unterzeichnet und abgeschickt, muss man auf einen Verhandlungstermin beim Bezirksgericht warten. Hier werden die Dokumente und das Formular für die Scheidung nochmals durchgegangen und der Rechtsspruch verkündet. Gratulation – Sie sind endlich geschieden!

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