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Kosten einer Scheidung in Österreich

Eine der wichtigsten Fragen, die mit einer ehelichen Trennung verbunden ist, ist zweifellos die nach den Kosten, die eine Scheidung verursacht. Wie viel eine Scheidung letztendlich kosten wird, ist von Fall zu Fall unterschiedlich und von mehreren Faktoren abhängig. Den genauen finanzielle Aufwand kann man im Vorhinein nur ungefähr und in den seltensten Fällen mit absoluter Genauigkeit bestimmen. Mit kluger Planung kann man die Kosten jedoch übersichtlich und überschaubar halten. Was man dabei beachten muss, zeigen wir Ihnen hier.

Gerichtskosten 

Die Gerichtskosten in Österreich bestehen aus bestimmten Gebühren, die für den gerichtlichen Prozess und den Verwaltungsaufwand verrechnet werden. Sie schlüsseln sich folgendermaßen auf (Stand 2018):

  • Scheidungsantrag (für beide Ehegatten gemeinsam): € 293
  • Scheidungsvergleich (für beide Ehegatten gemeinsam): € 293
  • falls eine Eigentumsübertragung einer Liegenschaft oder einer anderen unbeweglichen Sache durchgeführt werden muss: € 439
  • Scheidungsklage (bei streitiger Scheidung): € 312

Befreiung der Gebühren oder Verfahrenshilfe

Sollte das Jahreseinkommen eines Ehegatten unter € 13.912 liegen und sein Vermögen maximal bei € 4.637 liegen, so ist dieser von den Gerichtsgebühren befreit. Besteht der Fall, dass man diese Voraussetzungen erfüllt, aber die Gebühren dennoch nicht begleichen kann, ohne davon finanziell maßgeblich beeinträchtigt zu werden, so besteht die Möglichkeit, eine Verfahrenshilfe zu beantragen.

Anwaltskosten 

„Mit welchen Kosten muss ich rechnen, wenn ich einen Anwalt beauftrage?“ Es gibt unterschiedliche Kriterien, nach denen Scheidungsanwälte ihr Honorar berechnen. Im Großen und Ganzen gibt es drei unterschiedliche Herangehensweisen:

  • das Pauschalhonorar: dabei wird zu Beginn ein fixes Honorar festgelegt,  welches der Anwalt für seine Leistungen berechnet. Dies ist für den Mandanten insofern besonders günstig, da er von Anfang an weiß, welche Summe er am Ende bezahlen muss. Da es jedoch in vielen Fällen sehr schwer zu bestimmen ist, wie lange und in welchem Umfang der Anwalt mit dem Fall beschäftigt sein wird, bevorzugen viele Anwälte das Zeithonorar oder die Abrechnung nach dem Tarif. Je einfacher und unkomplizierter ein Scheidungsverfahren ist (wie etwa bei einer einvernehmlichen Scheidung, bei der sich beide Ehegatten über die Umstände einig sind) desto wahrscheinlicher ist es, dass sich der Anwalt auf ein Pauschalhonorar einlässt
  • das Zeithonorar: das Honorar richtet sich nach dem zeitlichen Umfang, den der Anwalt aufwendet und der Art der Dienstleistungen, die dabei zum Einsatz kommen. Dabei wird nach Zeiteinheiten abgerechnet, beispielsweise nach Stundensätzen oder Tagessätzen.
  • Nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz und den Allgemeinen Honorarkriterien: in Österreich kommt bei vielen Anwälten das sogenannte Rechtsanwaltstarifgesetz zum Einsatz, das durch die Allgemeinen Honorarkriterien ergänzt wird. Dabei dient die sogenannte Bemessungsgrundlage, bzw. der Streitwert als Basis für das Honorar. Je nachdem wie hoch dieser ist berechnet der Anwalt eine bestimmte Summe für die Leistungen, die zum Einsatz kommen. Der Streitwert besteht aus verschiedenen Komponenten, denen ein bestimmter finanzieller Wert zuzuordnen ist. Dies ist auch der Fall, wenn diese keine konkreten Geldforderungen sind. Bei einer Scheidung sind diese Teilbereiche etwa das Scheidungsverfahren, Ehegattenunterhalt, Obsorge und der Vermögenswert. Je höher die finanziellen Werte sind, um die es sich handelt, desto höher ist demnach das Honorar des Anwalts.

Scheidung und Steuern: Womit muss man rechnen? Was ist steuerlich absetzbar? 

Bei allen Angelegenheiten, in denen größere Summen im Spiel sind, stellt sich die Frage nach den steuerrechtlichen Konsequenzen. Grundsätzlich ist es ratsam, sich bei derartigen Angelegenheiten an einen Steuerberater oder einen Anwalt für Steuerrecht zu wenden. Als Faustregel gilt jedoch, dass man insbesondere bei der Übertragung von Vermögenswerten oder Liegenschaften damit rechnen muss, dass Steuern anfallen. Das liegt daran, dass diese als Veräußerungs- und Tauschgeschäfte gehandhabt werden.

Liegen bestimmte Voraussetzungen vor, können bestimmte Kosten, die mit der Scheidung verknüpft sind, steuerlich angesetzt werden:

  • Kinderbetreuungskosten: seit 2009 können Kosten, die für die Kinderbetreuung anfallen als „außergewöhnliche Belastung“ von der Steuer abgesetzt werden. Das können pro Jahr und pro Kind bis zum 10. Lebensjahr bis zu 2300 € sein. Um dies geltend machen zu können, muss die Betreuung durch eine qualifizierte Person und/oder durch eine anerkannte Institution erfolgen.
  • Unterhaltskosten: Der Unterhalt kann dann von der Steuer abgesetzt werden, wenn dieser sich durch bestimmte Faktoren zusätzlich erhöht (z.B. durch Kosten, die der Ehegatte mit Unterhaltsanspruch für die Behandlung einer Krankheit aufwenden muss) Dieser zusätzliche finanzielle Aufwand kann ebenfalls als „außergewöhnliche Belastung” geltend gemacht und so steuerlich abgesetzt werden.
  • Anwaltskosten: Die Kosten, die durch den Anwalt entstehen können ebenfalls von der Steuer abgesetzt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
  1. Zwangsläufige Entstehung von Kosten
  2. Außergewöhnliche Kosten
  3. Erhebliche finanzielle Belastung durch Entstehung von Kosten

So halten Sie die Kosten gering 

Die wichtigste und effektivste Methode, damit der finanzielle Aufwand der mit einer Scheidung verknüpft ist möglichst übersichtlich und gering bleibt, ist gute Planung. Das bedeutet, dass man sich schon möglichst zu Beginn über die Scheidungskosten informieren soll. Zudem ist es vor allem hilfreich, sich zu überlegen, wie man vorgehen kann, damit das Scheidungsverfahren möglichst flott und reibungslos abgewickelt wird. Dabei kann ein kompetenter Anwalt Unterstützung leisten: Dieser hilft bei der Planung der Trennung, da er über die rechtliche Situation informiert ist und weiß, wie man ein Scheidungsverfahren schnell und unkompliziert durchführt. Im Laufe des Beratungsgespräches sollte man sich zudem über das Anwaltshonorar und dessen Konditionen absprechen. Weiterhin ist es ratsam, Rosenkriege mit dem Ex-Partner zu vermeiden und etwaige Streitpunkte außergerichtlich zu klären, im Idealfall auch im Beisein des Rechtsbeistandes, um so zu verhindern, dass das Gerichtsverfahren mit mühseligen und kostenintensiven Folgeprozessen verknüpft ist.

Die Kosten einer Scheidung müssen nicht unbedingt mit astronomischen Summen verknüpft sein. Gute Vorbereitung und die Unterstützung durch einen kompetenten Scheidungsanwalt tragen dazu bei, dass der finanzielle Aufwand übersichtlich und erschwinglich bleibt.

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