Wie findet man einen guten Scheidungsanwalt?

Wenn Sie eines Tages aufwachen und sich selbst eingestehen können, dass die Liebe und die Ehe vorbei sind, wird es Zeit an eine Scheidung zu denken.

Der beste Rechtsanwalt für Ihre Scheidung

Nachdem man nach passenden Anwälten im Interenet recherchiert hat, kann man sich bei Bekannten erkundigen, ob sie einen idealen Scheidungsexperten bei der Hand haben. Auch Beratungsstellen für Frauen oder Frauenhäuser können mit fachlich qualifizierten Anwälten behilflich sein, die vor allem in Fragen der Gewalt in der Familie und anderen sozialen Aspekten vertraut sind. Für Personen mit Migrationshintergrund kann es einen Vorteilbringen einen Anwalt zu engagieren, der dieselbe Muttersprache hat und mit den kulturellen Gepflogenheiten des jeweiligen Kulturkreises vertraut ist.

Neben der fachlichen Qualifikation, die trotz des feststehenden Anwaltshonorars unterschiedlich hoch entlohnt wird, ist die Chemie zwischen den Beteiligten von größter Wichtigkeit. Da es um die höchstpersönliche Frage der Schuld geht, kommt man in der Regel nicht umhin, intimste Details aus dem Privatleben zumindest mit dem Scheidungsanwalt zu erörtern. Daher kann es oft für Frauen ratsamer sein, sich eine Scheidungsanwältin zu nehmen, um eine gewisse Scheu gar nicht erst aufkommen zu lassen, die einen am Aussprechen bestimmter ehelicher Aspekte hindert.

Finden Sie Ihren passenden Scheidungsanwalt!

Das österreichische Scheidungsrecht ist im Prinzip nicht wirklich komplex: Es gibt die einvernehmliche und die strittige Scheidung. 

Doch worin bestehen die Unterschiede? Wann sollte ich mich unbedingt an einen Scheidungsanwalt wenden? Und wo finde ich den besten Scheidungsanwalt für mich? Die Antworten auf diese Fragen und viele mehr finden Sie hier:

Die einvernehmliche Scheidung

Wenn sich beide Ehegatten über das endgültige Scheitern der Ehe einig sind, die Scheidungsfolgen miteinander besprochen haben und seit über sechs Monaten getrennt leben, können Sie gemeinsam einen Scheidungsantrag beim zuständigen Bezirksgericht einreichen. Dieses wird nach dem letzten gemeinsamen Wohnsitz der Ehegatten ermittelt. Bei einem Termin mit dem Richter erörtern Sie die unheilbare Zerrüttung der Ehe und unterzeichnen die Scheidungsfolgenvereinbarung. Darin werden rechtskräftig und verbindlich Fragen geregelt, die die Aufteilung des Vermögens, der Ersparnisse und des Hausrates betreffen. Weiters werden etwaige Unterhaltsansprüche darin festgehalten. Sollten Kinder aus der Ehe entstanden sein, so sind zwingend das Sorgerecht, das übrigens bei beiden Elternteilen verbleiben kann, der Kindsunterhalt, das Besuchsrecht und andere das Kind betreffende Angelegenheiten in die zivilrechtliche Vereinbarung aufzunehmen. Gemeinsam mit dem Scheidungsurteil wird auch die Scheidungsvereinbarung rechtskräftig, wodurch sie sofort exekutiert und vollzogen werden kann.

Da die Folgen dieser Scheidungsvereinbarung langfristiger Natur sind und sich nur sehr schwer wieder rückgängig machen lassen, sollte man im Voraus einen Scheidungsanwalt konsultieren. Die Erstberatung bei den meisten Scheidungsanwälten erfolgt kostenlos. Die Liste der eingetragenen Rechtsanwälte finden Sie bei der Rechtsanwaltskammer, wobei Sie sich einen Anwalt, der auf Scheidungs- und Kindschaftsrecht spezialisiert ist auswählen sollten.

Die strittige Scheidung

Falls man sich über die Trennung an sich oder über die eintretenden Scheidungsfolgen nicht einige werden kann, so führt kaum ein Weg an der strittigen Scheidung vorbei. Man unterscheidet hierbei drei unterschiedliche Scheidungsarten, für die jeweils andere Voraussetzungen gelten. Bei der strittigen Scheidung aus Verschulden hat die klagende Partei die zumindest überwiegende Schuld des anderen am Scheitern der Ehe zu beweisen. Diese Form ist vor allem für die zukünfigen Unterhaltsleistungen entscheidend, da deren Höhe von der Schuld am Scheitern der Ehe bestimmt wird. Der Unterschied schwankt hierbei zwischen 0% und 33% des Einkommens der beklagen Partei. Daher ist es vor allem in diesen Verfahren, in denen oft Schmutzwäsche gewaschen wird, wichtig, sich einen guten und kompetenten Scheidungsanwalt auszusuchen. Für eine erfolgreiche Scheidung wegen Auflösung der häuslichen Gemeinschaft ist es erforderlich, die häusliche Gemeinschaft seit über drei Jahren aufgelöst zu haben. Allerdings kann hierbei der Richter trotz Vorliegens der Voraussetzungen die Scheidungsklage abweisen, wenn der beklagte Ehegatte von der Scheidung übermäßig hart betroffen wäre. Jedoch ist nach einer sechsjährigen räumlichen Trennung dem Scheidungsbegehren eindeutig stattzugeben. Bei einer Scheidung aus anderen Gründen gilt das Augenmerk einer Tatsache, an der zwar niemand Schuld hat, die jedoch zur Zerrüttung der Ehegemeinschaft geführt hat. Dies kann sowohl für eine ansteckende oder psychische Krankheit gelten, aber auch Umständen geschuldet sein, die ein Zusammenleben unmöglich machen.

Für all diese strittigen Scheidungen ist das Bezirksgericht jenes Sprengels zuständig, in dem die Ehegatten ihren letzten gemeinsamen Wohnsitz hatten. Die Einleitung des Verfahrens erfolgt mit einer Klage, die auf die Scheidung und bestimmte Scheidungsfolgen abzielt. Schon bevor man diese einreicht, sollte man sich trotz der fehlenden Anwaltspflicht an einen Scheidungsanwalt wenden, da dieser genau weiß, welche Punkte in erster Linie relevant sind, um das Verfahren mit dem gewünschten Ergebnis zu beenden.

Das Urteil des strittigen Scheidungsverfahrens zielt primär auf die Trennung der Ehegatten ab. Jedoch wird dabei in Österreich die Schuld der Partner am Scheitern der Ehe ermittelt, die relevant für Unterhaltsfragen ist. Diese Aspekte werden genauso wie das Aufteilungsverfahren und das Sorgerechtsverfahren in separaten Gerichtsentscheidungen behandelt. Aber das Scheidungsurteil bildet für diese die Grundlage, weshalb es von höchster Wichtigkeit ist, sich seinen Anwalt genauestens auszusuchen.

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